Tage bis zum 30. November.
Planen Sie ein paar Tage Puffer ein – entscheidend ist, wann die Kündigung beim Versicherer ankommt.
Das Wichtigste in Kürze
- Läuft Ihr Vertrag mit dem Kalenderjahr, muss die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer sein.
- Bei einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadenfall können Sie auch außerhalb des Stichtags wechseln – meist innerhalb eines Monats.
- Erst neu abschließen, dann kündigen. So stehen Sie nie ohne Versicherungsschutz da.
- Ihre SF-Klasse nehmen Sie mit – der Rabatt für schadenfreies Fahren geht nicht verloren.
- Vergleichen Sie nicht nur den Preis: Leistungen wie Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit oder die Mallorca-Police machen im Schadenfall den Unterschied.
Stichtag 30. November: Wann Sie kündigen können
Die Kfz-Versicherung lässt sich ordentlich zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Weil bei den meisten Autofahrern das Versicherungsjahr am 31. Dezember endet, ergibt sich daraus der bekannte Stichtag: Die Kündigung muss spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Diese Regel stammt aus den Musterbedingungen der Versicherer (AKB), denen fast alle Verträge folgen.
Wichtig ist der Zugang: Geht Ihr Schreiben erst am 1. Dezember ein, ist es zu spät und der Vertrag verlängert sich um ein Jahr. Schicken Sie die Kündigung deshalb rechtzeitig ab und bewahren Sie einen Nachweis auf (Sendebestätigung, Einschreiben oder Eingangsbestätigung des Versicherers).
| Vertragsende (Hauptfälligkeit) | Kündigung muss eingegangen sein bis |
|---|---|
| 31. Dezember (Normalfall) | 30. November |
| 31. März | 28. bzw. 29. Februar |
| 30. Juni | 31. Mai |
| 30. September | 31. August |
Wann Ihr Versicherungsjahr endet, steht im Versicherungsschein oder in der letzten Beitragsrechnung unter „Hauptfälligkeit“ bzw. „Ablauf“.
Sonderkündigung: Wechseln auch nach dem Stichtag
Den 30. November verpasst? Dann bleibt der Wechsel trotzdem möglich, wenn einer dieser Gründe vorliegt:
- Beitragserhöhung: Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Schutzes ändert – etwa wegen einer neuen Typ- oder Regionalklasse –, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen (mehr zur Sonderkündigung). Prüfen Sie deshalb die Beitragsrechnung, die viele Versicherer im Herbst verschicken, genau.
- Nach einem Schadenfall: Hat der Versicherer einen Schaden reguliert oder die Zahlung abgelehnt, können beide Seiten innerhalb eines Monats danach kündigen.
- Fahrzeugwechsel: Verkaufen Sie Ihr Auto, endet der Vertrag für dieses Fahrzeug. Für das neue Auto können Sie den Versicherer frei wählen.
So wechseln Sie Ihre Kfz-Versicherung – Schritt für Schritt
- Unterlagen bereitlegen: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Führerschein, aktuelle Beitragsrechnung mit Versicherungsnummer und SF-Klasse sowie den ungefähren Kilometerstand.
- Bedarf festlegen: Reicht die Haftpflicht, brauchen Sie Teilkasko oder Vollkasko? Bei neuen, finanzierten oder geleasten Autos ist eine Vollkasko meist sinnvoll oder sogar vorgeschrieben (Teilkasko oder Vollkasko?).
- Vergleichen: Geben Sie Ihre Daten im Tarifrechner ein. Filtern Sie nach wichtigen Leistungen und vergleichen Sie erst dann den Preis.
- Neuen Vertrag abschließen: Der neue Vertrag beginnt zum 1. Januar. Gerade bei Kasko dürfen Versicherer Anträge ablehnen – deshalb erst die Zusage abwarten.
- Alten Vertrag kündigen: Manche neuen Versicherer übernehmen die Kündigung für Sie. Andernfalls nutzen Sie unsere Kündigungsvorlage.
- Bestätigung abheften: Achten Sie darauf, dass Sie die Kündigungsbestätigung des alten Versicherers erhalten.
Diese Leistungen sollte ein guter Tarif haben
Der günstigste Tarif ist nicht automatisch der beste. Achten Sie vor allem auf diese Punkte – im Vergleichsrechner lassen sie sich meist als Filter setzen:
| Leistung | Warum sie wichtig ist |
|---|---|
| Hohe Deckungssumme (z. B. 100 Mio. € pauschal) | Schützt bei schweren Unfällen mit Personenschäden. Bei vielen Tarifen ohne Aufpreis. |
| Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit | Der Versicherer zahlt in der Kasko auch dann, wenn Sie z. B. eine rote Ampel übersehen haben (Ausnahmen: Alkohol, Drogen, Diebstahl). |
| Mallorca-Police | Erhöht die Deckung, wenn Sie im europäischen Ausland einen Mietwagen fahren. |
| Marderbiss mit Folgeschäden | Ein angebissenes Kabel kann teure Motorschäden verursachen. |
| Wildschäden durch Tiere aller Art | Viele Basistarife zahlen nur bei „Haarwild“ wie Reh oder Wildschwein. |
| Neu- bzw. Kaufpreisentschädigung | Wichtig bei neuen Fahrzeugen: Bei Totalschaden gibt es mehr als nur den Zeitwert. |
7 Tipps, mit denen Sie beim Beitrag sparen
- Jährlich zahlen: Monatliche Zahlweise kostet bei vielen Versicherern einen Aufschlag.
- Selbstbeteiligung erhöhen: Wer kleine Kaskoschäden ohnehin selbst zahlen würde, senkt so den Beitrag deutlich.
- Fahrerkreis begrenzen: Fahren nur Sie und Ihr Partner, sollten auch nur Sie beide eingetragen sein.
- Kilometer realistisch angeben: Nicht zu großzügig schätzen – aber ehrlich bleiben, sonst drohen Nachzahlungen.
- Werkstattbindung prüfen: Tarife mit Partnerwerkstatt sind oft günstiger, Sie können die Werkstatt aber nicht frei wählen.
- Teilkasko statt Vollkasko bei älteren Autos: Je geringer der Fahrzeugwert, desto weniger lohnt sich die Vollkasko.
- Jedes Jahr vergleichen: Treue wird in der Kfz-Versicherung selten belohnt. Gerade langjährige Kunden zahlen oft mehr als Neukunden.
Kostenlose Kündigungsvorlage
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Kopieren Sie die Vorlage, ersetzen Sie die Angaben in eckigen Klammern und schicken Sie sie per E-Mail, Fax oder Brief an Ihren Versicherer.
Vertiefende Ratgeber
- Sonderkündigung bei Beitragserhöhung – Beitrag gestiegen? So kündigen Sie innerhalb eines Monats.
- SF-Klasse einfach erklärt – Wie der Schadenfreiheitsrabatt funktioniert und wie Sie ihn schützen.
- Teilkasko oder Vollkasko? – Was jede Versicherung zahlt – und wann sich welche lohnt.
- Kfz-Versicherung für Fahranfänger – So zahlen Einsteiger weniger: Zweitwagen, SF-Übertragung & Co.
- Kfz-Versicherung kündigen: Muster – Kündigungsschreiben als Vorlage – für ordentliche und Sonderkündigung.
Häufige Fragen zum Wechsel der Kfz-Versicherung
Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Bei Verträgen, die mit dem Kalenderjahr laufen, muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Maßgeblich ist der Zugang, nicht das Absendedatum. Läuft Ihr Vertrag zu einem anderen Termin, gilt eine Frist von einem Monat vor dessen Ablauf.
Was passiert, wenn ich den 30. November verpasse?
Dann verlängert sich der Vertrag in der Regel um ein weiteres Jahr. Ein Wechsel ist danach nur mit einem Sonderkündigungsrecht möglich, zum Beispiel nach einer Beitragserhöhung, nach einem Schadenfall oder beim Verkauf des Fahrzeugs.
Darf ich per E-Mail kündigen?
Bei den meisten Verträgen genügt die Textform, also auch E-Mail. Ältere Verträge (vor Oktober 2016 geschlossen) können noch Schriftform verlangen. Wählen Sie im Zweifel einen Weg, mit dem Sie den Zugang nachweisen können, und lassen Sie sich die Kündigung bestätigen.
Nehme ich meine Schadenfreiheitsklasse mit?
Ja. Ihre SF-Klasse ist an Sie bzw. Ihren Schadenverlauf gebunden, nicht an den Versicherer. Der neue Versicherer fragt den Verlauf beim bisherigen Versicherer ab.
Brauche ich für den Wechsel eine neue eVB-Nummer?
Für den reinen Versichererwechsel beim selben Auto in der Regel nicht – der neue Versicherer meldet den Wechsel an die Zulassungsstelle. Eine eVB brauchen Sie bei Neu- oder Umzulassung, etwa nach einem Autokauf.
Ist eine Beitragserhöhung durch Rückstufung ein Sonderkündigungsgrund?
Nein. Steigt der Beitrag nur, weil Sie nach einem eigenen Schaden in eine schlechtere SF-Klasse zurückgestuft wurden, gilt das nicht als Beitragserhöhung im Sinne des Sonderkündigungsrechts. Anders bei einer Erhöhung des Tarifs, etwa wegen geänderter Typ- oder Regionalklasse.
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