Das Wichtigste in Kürze
- Gas-Grundversorgung ist mit zwei Wochen Frist kündbar – und meist besonders teuer.
- Bei Preiserhöhungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
- Die Heizung bleibt warm: Ein Wechsel ist ohne Unterbrechung möglich.
- Eine Preisgarantie schützt vor Erhöhungen – wichtig, weil der CO₂-Preis schrittweise steigt.
Kündigungsfristen beim Gasvertrag
| Ihre Situation | Kündigung |
|---|---|
| Grundversorgung | Jederzeit mit 2 Wochen Frist |
| Sondervertrag ab März 2022, nach Mindestlaufzeit | Höchstens 1 Monat Frist |
| Preiserhöhung | Sonderkündigung bis zum Inkrafttreten der Erhöhung |
So wechseln Sie den Gasanbieter
- Verbrauch ermitteln: Den Jahresverbrauch in kWh finden Sie auf der Gasrechnung. Mieter mit Zentralheizung haben meist keinen eigenen Gasvertrag.
- Vergleichen: PLZ und Verbrauch in den Gasrechner eingeben, faire Filter setzen.
- Neu abschließen: Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung beim alten Versorger.
- Zählerstand festhalten: Am Wechseltag ablesen und fotografieren.
Darauf sollten Sie beim Gastarif achten
- Laufzeit maximal 12 Monate und Preisgarantie für diese Zeit.
- Monatliche Abschläge, keine Vorauskasse.
- Neukundenbonus nur fürs erste Jahr einrechnen.
- Den Abschlag realistisch ansetzen – sonst droht eine hohe Nachzahlung.
Häufige Fragen
Bleibt beim Gasanbieterwechsel die Heizung warm?
Ja. Die Versorgung ist gesichert. Kommt der Wechsel nicht rechtzeitig zustande, beliefert Sie übergangsweise der Grundversorger.
Kann ich als Mieter den Gasanbieter wechseln?
Nur, wenn Sie einen eigenen Gasvertrag haben, etwa bei einer Gasetagenheizung. Bei einer Zentralheizung schließt der Vermieter den Vertrag; Sie zahlen über die Nebenkosten.
Lohnt sich ein Wechsel auch im Winter?
Ja. Der Zeitpunkt spielt keine Rolle, entscheidend sind Ihre Kündigungsfrist und der Preisunterschied.
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