Das Wichtigste in Kürze
- Nach Ablauf der Mindestlaufzeit (höchstens 24 Monate) ist Ihr Vertrag monatlich kündbar.
- Beim Anbieterwechsel darf das Internet höchstens einen Werktag ausfallen.
- Ihre Rufnummer nehmen Sie mit.
- Ist das Internet dauerhaft zu langsam, dürfen Sie mindern oder kündigen.
Kündigung & Laufzeit: Was gilt seit dem neuen TKG?
Seit Dezember 2021 gilt das modernisierte Telekommunikationsgesetz. Die wichtigste Änderung: Nach der ersten Mindestlaufzeit verlängert sich Ihr Vertrag nicht mehr automatisch um ein ganzes Jahr, sondern läuft auf unbestimmte Zeit weiter und ist dann jederzeit mit einem Monat Frist kündbar. Online können Sie über den Kündigungsbutton auf der Website des Anbieters kündigen.
Ziehen Sie um und kann Ihr Anbieter am neuen Wohnort nicht die vereinbarte Leistung liefern, dürfen Sie ebenfalls mit einem Monat Frist kündigen.
So wechseln Sie den Internetanbieter
- Verfügbarkeit prüfen: Welche Technik gibt es an Ihrer Adresse – DSL, Kabel oder Glasfaser? Der Vergleichsrechner zeigt das nach Eingabe der Adresse.
- Bedarf festlegen: Für Streaming und Homeoffice reichen in vielen Haushalten 100 Mbit/s; viele Nutzer gleichzeitig profitieren von mehr.
- Neuen Vertrag abschließen und Wechselauftrag erteilen: Der neue Anbieter kündigt beim alten und organisiert die Rufnummernmitnahme.
- Router einrichten: Am Schalttag den neuen Router anschließen oder die Zugangsdaten im eigenen Router eintragen.
Internet zu langsam? Das können Sie tun
Erhalten Sie dauerhaft deutlich weniger Geschwindigkeit als vertraglich zugesagt, dürfen Sie den Preis mindern oder außerordentlich kündigen. Als Nachweis dient das Messprotokoll der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur (breitbandmessung.de), bei dem Sie nach festgelegten Regeln mehrmals an verschiedenen Tagen messen.
Häufige Fragen
Wie lange darf mein Internet beim Wechsel ausfallen?
Höchstens einen Werktag. Dauert es länger, steht Ihnen eine Entschädigung zu.
Kann ich meinen DSL-Vertrag vorzeitig kündigen?
In der Mindestlaufzeit nur mit besonderem Grund, etwa bei dauerhaft zu langsamem Internet oder einem Umzug, wenn der Anbieter am neuen Ort nicht liefern kann. Danach jederzeit mit einem Monat Frist.
Behalte ich meine Festnetznummer?
Ja, wenn Sie innerhalb des gleichen Ortsnetzes bleiben. Die Mitnahme beauftragen Sie beim neuen Anbieter.
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