Kfz-Versicherung

Teilkasko oder Vollkasko: Was brauche ich wirklich?

Haftpflicht ist Pflicht – aber brauchen Sie auch Teil- oder Vollkasko? Die Unterschiede im Überblick und eine einfache Entscheidungshilfe.

Von Markab Alnar Rafea, rausit.deAktualisiert:

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht und zahlt nur Schäden, die Sie anderen zufügen.
  • Die Teilkasko zahlt für Schäden am eigenen Auto durch äußere Ereignisse wie Diebstahl, Hagel oder Wildunfall.
  • Die Vollkasko zahlt zusätzlich, wenn Sie Ihr Auto selbst beschädigen, und bei Vandalismus.
  • Faustregel: Vollkasko für neue, finanzierte oder geleaste Autos – Teilkasko für ältere Fahrzeuge mit geringerem Wert.

Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko im Vergleich

SchadenHaftpflichtTeilkaskoVollkasko
Schäden, die Sie anderen zufügen✓✓✓
Brand, Explosion–✓✓
Diebstahl–✓✓
Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung–✓✓
Glasbruch–✓✓
Zusammenstoß mit Haarwild–✓✓
Marderbiss (je nach Tarif mit Folgeschäden)–✓✓
Selbst verschuldeter Unfall am eigenen Auto––✓
Vandalismus––✓

Die Vollkasko enthält immer auch die Leistungen der Teilkasko. Genaue Leistungen unterscheiden sich je nach Tarif – etwa ob Wildschäden mit „Tieren aller Art“ oder Marderbiss-Folgeschäden mitversichert sind.

Wann lohnt sich welche Versicherung?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Entscheidend ist, ob Sie einen Totalschaden am eigenen Auto finanziell selbst tragen könnten:

  • Vollkasko: sinnvoll bei Neuwagen und jungen Gebrauchten, bei Finanzierung oder Leasing (oft vorgeschrieben) und wenn ein Totalschaden Sie finanziell stark treffen würde.
  • Teilkasko: sinnvoll, wenn das Auto noch einen spürbaren Wert hat, ein selbst verschuldeter Schaden aber verkraftbar wäre.
  • Nur Haftpflicht: bei sehr alten Autos mit geringem Restwert.

Ein praktischer Test: Vergleichen Sie den jährlichen Mehrbeitrag der Vollkasko mit dem aktuellen Wert Ihres Autos. Je älter der Wagen, desto weniger bekommen Sie im Schadenfall – der Mehrbeitrag bleibt aber.

Selbstbeteiligung clever wählen

Mit einer Selbstbeteiligung (SB) übernehmen Sie einen Teil jedes Kaskoschadens selbst. Üblich sind z. B. 150 € in der Teilkasko und 300 bis 500 € in der Vollkasko. Eine höhere SB senkt den Beitrag spürbar – lohnt sich aber nur, wenn Sie den Betrag im Schadenfall problemlos zahlen können.

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Häufige Fragen

Fällt die Vollkasko bei Wechsel in die Teilkasko in der SF-Klasse zurück?

Ihre Vollkasko-SF-Klasse bleibt meist gespeichert. Wechseln Sie später zurück in die Vollkasko, wird sie in der Regel wieder berücksichtigt. Die genauen Regeln stehen in den Bedingungen Ihres Versicherers.

Zahlt die Teilkasko bei einem Unfall mit einem Reh?

Ja, der Zusammenstoß mit Haarwild wie Reh, Hirsch oder Wildschwein ist in der Teilkasko versichert. Viele Tarife versichern inzwischen auch Tiere aller Art.

Ab wann sollte ich die Vollkasko kündigen?

Es gibt keine feste Altersgrenze. Prüfen Sie jedes Jahr, ob der Mehrbeitrag noch im Verhältnis zum Fahrzeugwert steht.

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Grundlagen: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) des GDV; Pflichtversicherungsgesetz (PflVG); Versicherungsvertragsgesetz (VVG). insbesondere AKB A.2 (Kaskoversicherung). Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 24. Oktober 2026.