Das Wichtigste in Kürze
- Ordentliche Kündigung: Zugang beim Versicherer bis 30. November (bei Vertragsende 31.12.).
- Sonderkündigung: innerhalb eines Monats nach Beitragserhöhung oder Schadenregulierung.
- Meist reicht E-Mail – sichern Sie sich einen Zugangsnachweis.
- Lieber eigene Daten eintragen lassen? Nutzen Sie unseren Kündigungs-Generator.
Muster 1: Ordentliche Kündigung zum Jahresende
Muster 2: Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung
Mehr zu Voraussetzungen und Fristen lesen Sie im Ratgeber Sonderkündigung bei Beitragserhöhung.
Muster 3: Mitteilung bei Fahrzeugverkauf
Beim Verkauf geht der Vertrag zunächst auf den Käufer über. Informieren Sie den Versicherer deshalb unverzüglich, damit Sie nicht weiter Beiträge zahlen.
So versenden Sie die Kündigung richtig
- E-Mail: Für die meisten Verträge ausreichend. Bitten Sie um eine Eingangsbestätigung.
- Brief: Bei älteren Verträgen mit Schriftformklausel. Mit Einschreiben haben Sie einen Nachweis.
- Online-Kündigungsbutton: Viele Versicherer bieten auf ihrer Website einen Kündigungsbutton an.
- Neuer Versicherer kündigt: Manche Versicherer übernehmen die Kündigung beim Wechsel für Sie.
Häufige Fragen
Muss ich die Kündigung unterschreiben?
Bei einer Kündigung per E-Mail nicht. Bei Briefform sollten Sie handschriftlich unterschreiben, vor allem wenn Ihr Vertrag Schriftform verlangt.
Muss ich einen Grund für die Kündigung nennen?
Bei der ordentlichen Kündigung zum Jahresende nicht. Bei einer Sonderkündigung sollten Sie den Grund nennen, z. B. die Beitragserhöhung mit Datum des Schreibens.
Was passiert, wenn keine Bestätigung kommt?
Fragen Sie nach wenigen Tagen nach. Mit Ihrem Zugangsnachweis können Sie belegen, dass die Kündigung rechtzeitig eingegangen ist.
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