Das Wichtigste in Kürze
- Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich der Schutz verbessert, dürfen Sie außerordentlich kündigen.
- Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang der Mitteilung – unabhängig vom Stichtag 30. November.
- Eine Erhöhung durch Rückstufung nach eigenem Schaden berechtigt nicht zur Sonderkündigung.
- Achtung bei versteckten Erhöhungen: Bleibt der Beitrag gleich, obwohl Ihre SF-Klasse besser wurde, kann trotzdem eine Erhöhung vorliegen.
Wann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht?
Nach den Musterbedingungen der Kfz-Versicherer (AKB, Abschnitt G.2) dürfen Sie kündigen, wenn der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Beitragsanpassung erhöht. Typische Auslöser sind:
- Allgemeine Tariferhöhung, etwa wegen gestiegener Werkstatt- und Ersatzteilkosten.
- Neue Typklasse: Die Typklassen werden jährlich anhand der Schadenbilanz Ihres Automodells neu berechnet.
- Neue Regionalklasse: Auch Ihr Zulassungsbezirk wird jährlich neu eingestuft.
Kein Sonderkündigungsrecht entsteht dagegen, wenn der Beitrag nur steigt, weil Sie nach einem selbst verursachten Schaden in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wurden, oder weil Sie selbst etwas geändert haben (z. B. mehr Kilometer, zusätzlicher Fahrer).
So erkennen Sie eine (versteckte) Beitragserhöhung
Viele Versicherer verschicken die Beitragsrechnung für das neue Jahr im Herbst. Vergleichen Sie sie Zeile für Zeile mit der des Vorjahres:
- Gesamtbeitrag: Ist er gestiegen, obwohl Sie nichts geändert und keinen Schaden gemeldet haben?
- SF-Klasse und Beitragssatz: Sind Sie schadenfrei gefahren, sollte die SF-Klasse um eins steigen und der Prozentsatz sinken. Bleibt der Beitrag trotzdem gleich oder steigt, hat der Versicherer den Grundbeitrag erhöht.
- Typ- und Regionalklasse: Stehen dort höhere Werte als im Vorjahr?
Frist und Ablauf der Sonderkündigung
- Datum notieren: Die Monatsfrist läuft ab dem Tag, an dem Ihnen die Mitteilung über die Erhöhung zugegangen ist.
- Neuen Tarif suchen und abschließen, bevor Sie kündigen – damit Sie lückenlos versichert bleiben.
- Kündigen: In der Kündigung ausdrücklich auf die Beitragserhöhung Bezug nehmen. Unsere Mustervorlage enthält einen passenden Satz.
- Bestätigung abwarten: Die Kündigung wird frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, ab dem der höhere Beitrag gelten würde.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit für die Sonderkündigung?
Einen Monat ab Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung. Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Versicherer eingeht.
Gilt die Sonderkündigung auch nach dem 30. November?
Ja. Das Sonderkündigungsrecht ist unabhängig vom Stichtag. Wer die Beitragsrechnung erst im Dezember erhält, kann also auch dann noch wechseln.
Ist eine höhere Versicherungsteuer ein Kündigungsgrund?
Nein. Eine Änderung von Steuern oder gesetzlichen Abgaben ist keine Beitragserhöhung durch den Versicherer.
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